Seitenbereiche
Inhalt

Ausländische Betriebsstätte kein Arbeitgeber

Art 15 des Musterabkommens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) regelt das Besteuerungsrecht von Einkünften aus unselbstständiger Arbeit bei Arbeitnehmern, die in ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten tätig sind. Einen wesentlichen Streitpunkt mit der Finanzverwaltung bilden in diesem Zusammenhang beruflich bedingte vorübergehende Aufenthalte ausländischer Mitarbeiter im Inland. Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat jetzt in mehreren Urteilen entschieden, dass eine ausländische Betriebsstätte grundsätzlich nicht als Arbeitgeber angesehen werden kann. Demzufolge steht das Besteuerungsrecht für Lohnzahlungen während eines Inlandsaufenthalts von ausländischen Arbeitnehmern dem deutschen Fiskus zu (Niedersächsisches FG, Urteile vom 16.12.2021, 11 K 14196/20, 11 K 14197/20 und 11 K 14198/20). Im Streitfall nahm das Finanzamt Lohnsteuerabzüge auf Arbeitslöhne ausländischer Mitarbeiter während einer Inlandsdienstreise vor.

Revision zugelassen
Das FG hat die Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Ein Aktenzeichen ist bislang nicht bekannt.

Stand: 30. März 2022

Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Wir über uns

Als Steuerberater in Donaueschingen liegt der Fokus in der Beratung auf der individuellen Steuergestaltung für Ihr Unternehmen bzw. Ihrer persönlichen Situation. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch mit fundiert und seriös abgewogenen Gestaltungsvorschläge zur Unternehmensnachfolge. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Was wir für Sie tun können

Mit uns sind Sie gut beraten! Unser Leistungsspektrum ist groß:

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.