Seitenbereiche
Inhalt

Mitgliedschaft im Fitnessstudio

Außergewöhnliche Belastung

Der Steuergesetzgeber lässt zwangsweise entstehende größere Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen aufgrund bestimmter Umstände (vielfach Krankheit, Behinderung usw.) entstehen und bestimmte zumutbare Beträge überschreiten, als außergewöhnliche Aufwendungen zum Steuerabzug zu (§ 33 Einkommensteuergesetz/EstG)

Der Fall

In dem Fall, den das vorinstanzliche Niedersächsische Finanzgericht (FG) zu entscheiden hatte (Urteil vom 14.12.2022, 9 K 17/21), nahm eine Steuerpflichtige wöchentlich angebotene Funktionstrainingsstunden in Form von ärztlich verordneter Wassergymnastik in Anspruch. In dem Mitgliedschaftsbeitrag waren nicht abwählbare Nutzungsmöglichkeiten enthalten, u. a. des Saunabereichs und anderer (nicht ärztlich verordneter) Aqua-Fitnesskurse des Fitnessstudios. Das FG hat einen Steuerabzug für den Fall ausgeschlossen, dass der Mitgliedsbeitrag auch andere Leistungen des Studios mit einschließt, die auch von gesunden Menschen in Anspruch genommen werden, und eine Aufteilung nach objektiven Kriterien nicht möglich ist.

Reha-Verein

Das Finanzgericht hat allerdings zwangsläufig angefallene Mitgliedsbeiträge für einen Reha-Verein, der die ärztlich verordneten Kurse in einem Fitnessstudio durchführt, als außergewöhnliche Belastung (Heilbehandlungskosten) anerkannt.

Anhängiges BFH-Verfahren

Der Bundesfinanzhof (BFH) wird in dem anhängigen Verfahren (Az. VI R 1/23) abschließend über die steuerliche Berücksichtigung der Mitgliedsbeiträge entscheiden. Im Regelfall empfiehlt es sich, für ärztlich verordnete Sportkurse einen Reha-Verein aufzusuchen.

Stand: 29. August 2023

Bild: Birute - stock.adobe.com

Wir über uns

Als Steuerberater in Donaueschingen liegt der Fokus in der Beratung auf der individuellen Steuergestaltung für Ihr Unternehmen bzw. Ihrer persönlichen Situation. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch mit fundiert und seriös abgewogenen Gestaltungsvorschläge zur Unternehmensnachfolge. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Was wir für Sie tun können

Mit uns sind Sie gut beraten! Unser Leistungsspektrum ist groß:

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.