Seitenbereiche
Inhalt

Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich ab 2018

Saisonarbeiter in der Gastronomie

In Hotelbetrieben und Gastronomiebetrieben werden vielfach über die Sommermonate oder auch zu besonderen Anlässen Aushilfskräfte beschäftigt, welche in der übrigen Jahreszeit einer geregelten Beschäftigung nachgehen. Beispiel Volksfeste: Eine Büroangestellte arbeitet als Bedienung in einem Volksfestzelt für zwei Wochen im Jahr. Sie verdient in diesen beiden Wochen ein Entgelt von € 5.000,00.

Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

Der sogenannte permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich dient dem Ausgleich von kurzfristig hohen Lohneinkünften über einen längeren Zeitraum. Im Ergebnis führt dieser Ausgleich zu einem niedrigeren Lohnsteuereinbehalt. Im vorgehenden Beispiel würde die Bedienung ohne einen permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich so gestellt werden, als würde sie jeden Monat € 5.000,00 verdienen, also € 60.000,00 im Jahr. Die entsprechend hohen einzubehaltenden Lohnsteuern könnte die Angestellte erst im Rahmen der Steuerveranlagung wieder zurückholen.

Jahresausgleich gesetzlich verankert

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich in § 39b Abs. 2 Satz 13 Einkommensteuergesetz n.F. (EStG) gesetzlich verankert. Mit dem permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich kann der einmalig erzielte hohe Lohn auf mehrere Monate umgelegt werden.

Antragspflicht

Der Ausgleich wird auch weiterhin (wie bisher) nicht von Amts wegen durchgeführt. Es ist vielmehr ein gesonderter Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt zu stellen. Der gesetzliche permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2018.

Stand: 26. September 2017

Bild: spectrumblue - Fotolia.com

Wir über uns

Als Steuerberater in Donaueschingen liegt der Fokus in der Beratung auf der individuellen Steuergestaltung für Ihr Unternehmen bzw. Ihrer persönlichen Situation. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch mit fundiert und seriös abgewogenen Gestaltungsvorschläge zur Unternehmensnachfolge. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Was wir für Sie tun können

Mit uns sind Sie gut beraten! Unser Leistungsspektrum ist groß:

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.