Seitenbereiche
Inhalt

Spalte Bewirtungsrechnung richtig ausstellen

Bewirtungsrechnungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat Ende letzten Jahres ein neues Schreiben zur steuerlichen „Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben“ veröffentlicht (v. 19. November 2025, IV C 6 - S 2145/00026/005/033).

Formale Inhalte

Das BMF-Schreiben listet die für einen Betriebsausgabenabzug notwendigen Mindestinhalte auf Rechnungen auf. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Rechnungen bis € 250,00 (Kleinbetragsrechnungen, Tz. 1.1) und Rechnungen über € 250,00 (Tz. 1.2). Bei Kleinbetragsrechnungen genügen Angaben über den Bewirtungsbetrieb, das Ausstellungsdatum, Angaben über Menge und Art der servierten Speisen und Getränke, den Tag der Bewirtung, den Rechnungsbetrag sowie ggf. zusätzlich gewährte Trinkgelder. Bei Rechnungen über € 250,00 sind zusätzlich Angaben zur Steuernummer des Bewirtungsbetriebs, eine fortlaufende Rechnungsnummer sowie die Namen der bewirteten Personen zu ergänzen.

Schwerpunkt E-Rechnungen

Das neue BMF-Schreiben geht in Ziffer 3 ausführlich auf die vollständige elektronische Abbildung der Bewirtungsbelege sowie der digitalen oder digitalisierten Eigenbelege ein. Grundsätzlich müssen ein digitaler oder digitalisierter Eigenbeleg digital mit der Bewirtungsrechnung oder dem Kassenbeleg über die Bewirtung zusammengefügt werden. Hinweise für Bewirtungen im Ausland (Tz. 4) schließen das Schreiben ab.

Stand: 26. März 2026

Bild: Prostock-studio - stock.adobe.com

Wir über uns

Als Steuerberater in Donaueschingen liegt der Fokus in der Beratung auf der individuellen Steuergestaltung für Ihr Unternehmen bzw. Ihrer persönlichen Situation. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch mit fundiert und seriös abgewogenen Gestaltungsvorschläge zur Unternehmensnachfolge. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Was wir für Sie tun können

Mit uns sind Sie gut beraten! Unser Leistungsspektrum ist groß:

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.